Was kostet eine osteopathische Behandlung?
Hier finden Sie meine Preise sowie die wichtigsten Informationen zur Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen und die Beihilfe.
Sie erhalten nach jeder Behandlung eine nachvollziehbare Rechnung. Eine mögliche Erstattung beantragen Sie anschließend selbst bei Ihrer Versicherung. Da sich Leistungen je nach Kasse und Tarif unterscheiden, empfiehlt sich eine kurze Rückfrage vor dem ersten Termin.
Preise auf einen Blick
Die Preise unterscheiden sich nach Versicherungsstatus und Terminart. Babys und Kinder erhalten eine eigene, reduzierte Preisstaffel.
Ersttermin
Ausführliches Gespräch, osteopathische Untersuchung und individuelle Behandlung.
Folgetermin
Osteopathische Untersuchung und eine auf den bisherigen Verlauf abgestimmte Behandlung.
Gut zu wissen: Sie bezahlen zunächst den vollständigen Rechnungsbetrag. Ein möglicher Zuschuss Ihrer Krankenkasse wird anschließend direkt an Sie ausgezahlt.
Wer übernimmt welche Kosten?
Osteopathie gehört bei gesetzlichen Krankenkassen meist nicht zum regulären Leistungskatalog. Viele Kassen beteiligen sich dennoch im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten. Je nach Kasse gelten unterschiedliche Höchstbeträge, Sitzungszahlen und Voraussetzungen.
Häufig erforderlich sind:
- Ärztliche Empfehlung oder ein Privatrezept vor Beginn der Behandlung
- Behandlung durch einen entsprechend qualifizierten Osteopathen
- Rechnung mit Datum, Honorar und erbrachter Leistung
- Einreichung über App, Onlineportal oder per Post
Bitte vorab klären: Manche Kassen akzeptieren eine ärztliche Bescheinigung nur, wenn sie vor dem ersten Behandlungstermin ausgestellt wurde. Rückwirkende Bescheinigungen können abgelehnt werden.
Private Versicherung
Bei privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe hängt die Erstattung vom gewählten Tarif sowie von dessen Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen ab.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Je nach Tarif kann die Rechnung vollständig, anteilig oder nur bis zu bestimmten Gebührengrenzen übernommen werden.
Fragen Sie Ihre Versicherung am besten vorab:
- Sind Heilpraktikerleistungen eingeschlossen?
- Welche GebüH-Höchstsätze werden anerkannt?
- Gibt es einen jährlichen Erstattungshöchstbetrag?
- Benötigt die Versicherung eine ärztliche Verordnung?
Behandlung ohne Erstattungsanspruch
Sie können selbstverständlich auch ohne Kostenzuschuss oder private Zusatzversicherung einen Termin vereinbaren. Für die Behandlung selbst ist keine Überweisung erforderlich.
Bei unklaren, akuten oder medizinisch noch nicht abgeklärten Beschwerden kann jedoch eine vorherige ärztliche Untersuchung sinnvoll oder notwendig sein.
Aktuelle GKV-Zuschüsse im Vergleich
Die folgende Auswahl dient der ersten Orientierung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung Ihrer eigenen Krankenkasse.
Bis zu 240 € pro Kalenderjahr; für Babys im ersten Lebensjahr können weitere Sitzungen möglich sein.
Erwachsene bis 300 € jährlich. Für Kinder und Jugendliche bis zu 60 € pro Sitzung.
Insgesamt bis zu 120 € pro Kalenderjahr.
Insgesamt bis zu 160 € pro Kalenderjahr.
Insgesamt bis zu 150 € pro Kalenderjahr.
Leistungen, Beitragssätze und Voraussetzungen können von den Krankenkassen geändert werden. Bitte lassen Sie sich die aktuelle Regelung vor Ihrem ersten Termin direkt von Ihrer Krankenkasse bestätigen.
Ausführliche Krankenkassenlisten
In den Übersichten der Berufsverbände können Sie nach Ihrer Krankenkasse suchen und die derzeit hinterlegten Bedingungen vergleichen.
Krankenkassenliste des VOD öffnen Erstattungsübersicht des VOSD öffnenIst die SECURVITA eine gute Wahl?
Wenn Ihnen Osteopathie und weitere naturheilkundliche Leistungen wichtig sind, gehört die SECURVITA weiterhin zu den interessanten gesetzlichen Krankenkassen.
Sie unterstützt neben Osteopathie auch verschiedene Angebote aus den Bereichen Naturheilkunde und alternative Medizin. Für Erwachsene beträgt der Osteopathie-Zuschuss aktuell allerdings nicht mehr sechsmal 60 €, sondern sechsmal bis zu 50 €.
Für Kinder und Jugendliche können bis zu 60 € je Behandlung erstattet werden. Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich.
Ob sie insgesamt für Sie am besten passt, hängt zusätzlich von Zusatzbeitrag, Service, Bonusprogramm und den Leistungen ab, die Sie tatsächlich nutzen.
Abrechnung in vier Schritten
Die organisatorischen Schritte sind in der Regel unkompliziert.
Voraussetzungen prüfen
Erkundigen Sie sich vor dem Ersttermin nach Zuschuss, Sitzungszahl und ärztlicher Bescheinigung.
Behandlung und Rechnung
Nach Ihrem Termin erhalten Sie eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
Rechnung einreichen
Sie reichen Rechnung und gegebenenfalls ärztliche Bescheinigung bei Ihrer Versicherung ein.
Erstattung erhalten
Der anerkannte Zuschuss wird anschließend direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Kosten, Verordnung und Erstattung
Muss ich vor dem Termin zu einer Ärztin oder einem Arzt?
Für die osteopathische Behandlung selbst benötigen Sie keine Überweisung. Für einen Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse ist jedoch häufig eine ärztliche Empfehlung oder ein Privatrezept erforderlich. Lassen Sie sich dies möglichst vor dem ersten Termin ausstellen.
Wer darf die ärztliche Bescheinigung ausstellen?
Je nach Krankenkasse kann die Bescheinigung beispielsweise von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer behandelnden Fachärztin beziehungsweise einem Facharzt ausgestellt werden. Fragen Sie Ihre Kasse nach den konkreten Anforderungen.
Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die ganze Rechnung?
Meist nicht. Die Mehrzahl der gesetzlichen Krankenkassen zahlt einen festen Zuschuss pro Sitzung. Den verbleibenden Eigenanteil tragen Sie selbst.
Übernimmt meine private Krankenversicherung die Kosten?
Das hängt von Ihrem Tarif ab. Entscheidend ist insbesondere, ob Heilpraktikerleistungen enthalten sind und bis zu welchen GebüH-Sätzen erstattet wird. Eine vorherige schriftliche Auskunft Ihrer Versicherung schafft Klarheit.
Wie wird die Behandlung für Babys und Kinder abgerechnet?
Für Babys und Kinder gelten reduzierte Honorare: 90 € beim Ersttermin und 80 € beim Folgetermin. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, hängt von der Versicherung des Kindes ab.
Was passiert, wenn meine Krankenkasse die Erstattung ablehnt?
Prüfen Sie zunächst den genannten Ablehnungsgrund. Häufig fehlen eine rechtzeitig ausgestellte ärztliche Bescheinigung, ein Qualifikationsnachweis oder eine formale Angabe. Bei Bedarf kann ich Ihnen einen Nachweis über meine osteopathische Qualifikation zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf Erstattung kann daraus jedoch nicht garantiert werden.
Kann ich die Rechnung steuerlich geltend machen?
Nicht erstattete Behandlungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Ob sich dies bei Ihnen auswirkt, hängt unter anderem von Einkommen und zumutbarer Eigenbelastung ab. Eine verbindliche Einordnung erhalten Sie bei Ihrer Steuerberatung.
Kann ich auch ohne Krankenkassenzuschuss kommen?
Ja. Sie können einen Termin unabhängig von einer Erstattung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler vereinbaren.
Wie kann ich bezahlen?
Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung mit den Zahlungsinformationen. Die Einzelheiten zur aktuell möglichen Zahlungsart teile ich Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Termin mit.
Osteopathischen Termin online vereinbaren
In der Online-Terminvereinbarung sehen Sie die aktuell verfügbaren Termine für Erwachsene, Babys und Kinder.