Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die organisatorischen und vertraglichen Grundlagen der Behandlung in meiner Praxis. Sie ergänzen die individuelle Aufklärung, den Behandlungsvertrag und die Datenschutzerklärung.
Transparent und verständlich
Verbindliche Termine
Ein über Appointmind, telefonisch oder schriftlich bestätigter Termin wird ausschließlich für Sie freigehalten.
Absagen bis 24 Stunden vorher
Bitte sagen Sie Termine möglichst frühzeitig ab. Bei kurzfristigen Absagen kann ein Ausfallhonorar entstehen.
Rechnung über Lemniscus
Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung. Die Erstattung durch eine Versicherung oder Krankenkasse ist davon unabhängig.
Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung zwischen
Johannes ThiesHeilpraktiker und Osteopath B. Sc.
Hilpertstraße 20
64295 Darmstadt
Telefon: 0173 230 6251
E-Mail: info@jthies.de
– nachfolgend „Behandler“ – und der behandelten Person beziehungsweise der Person, die den Termin im eigenen Namen oder für eine minderjährige oder betreute Person vereinbart – nachfolgend „Patient“.
1.2 Anwendungsbereich
Die AGB gelten für osteopathische Untersuchungen, Behandlungen, Beratungen und damit zusammenhängende organisatorische Leistungen in der Praxis in Darmstadt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen
Individuelle, ausdrücklich zwischen Behandler und Patient getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Patientenrechte bleiben unberührt.
Terminbuchung und Behandlungsvertrag
2.1 Buchungsmöglichkeiten
Termine können insbesondere über das auf der Website eingebundene Online-Buchungssystem Appointmind, telefonisch, per E-Mail oder persönlich vereinbart werden.
2.2 Verbindliche Reservierung
Mit der Bestätigung eines konkreten Termins wird die vereinbarte Behandlungszeit verbindlich für den Patienten reserviert. Bei der Onlinebuchung erfolgt die Bestätigung in der Regel automatisiert durch Appointmind oder durch eine anschließende Nachricht der Praxis.
Eine lediglich begonnene, nicht abgeschlossene Buchung oder eine unverbindliche Anfrage stellt noch keine verbindliche Terminvereinbarung dar.
2.3 Zustandekommen des Behandlungsvertrages
Der Behandlungsvertrag kommt spätestens zustande, wenn der Patient die vereinbarte Behandlung in Anspruch nimmt und der Behandler mit Anamnese, Untersuchung, Beratung oder Behandlung beginnt.
Die verbindliche Terminreservierung und der spätere Behandlungsvertrag sind organisatorisch miteinander verbunden. Die Regelungen zu Terminabsagen und Ausfallzeiten gelten daher bereits ab der bestätigten Reservierung.
2.4 Buchung für andere Personen
Wer einen Termin für ein Kind oder eine andere Person bucht, bestätigt, hierzu berechtigt zu sein und die erforderlichen Informationen korrekt anzugeben.
Bei Minderjährigen wird der Behandlungsvertrag grundsätzlich mit der sorgeberechtigten Person geschlossen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
Leistungsumfang und Aufklärung
3.1 Gegenstand der Behandlung
Der Behandler erbringt seine Leistungen auf Grundlage seiner Ausbildung, Heilpraktikererlaubnis, beruflichen Erfahrung und der im jeweiligen Fall getroffenen Behandlungsvereinbarung.
Die Behandlung kann insbesondere Anamnese, körperliche und osteopathische Untersuchung, Beratung, osteopathische Behandlung sowie Empfehlungen zu Bewegung, Belastung und weiterführender medizinischer oder therapeutischer Abklärung umfassen.
3.2 Individuelle Entscheidung
Art und Umfang der Behandlung richten sich nach dem individuellen Befund, der gesundheitlichen Situation und der Einwilligung des Patienten. Einzelne Maßnahmen werden verständlich erläutert und mit dem Patienten abgestimmt.
3.3 Einwilligung
Eine Untersuchung oder Behandlung erfolgt nur mit Einwilligung des Patienten beziehungsweise der einwilligungsberechtigten Person. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
3.4 Fachlicher Standard und osteopathische Methoden
Die Behandlung erfolgt nach den für die jeweilige Tätigkeit geltenden fachlichen Standards. Osteopathische und insbesondere biodynamische Ansätze beruhen teilweise auch auf Erfahrungswissen; ihre Wirksamkeit ist wissenschaftlich nicht für sämtliche Beschwerden abschließend belegt.
Der Patient wird hierüber und über wesentliche Behandlungsalternativen informiert, soweit dies für seine Entscheidung erforderlich ist.
Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet und kann nicht garantiert werden. Geschuldet ist eine fachgerechte, sorgfältige und individuell abgestimmte Behandlung.
3.5 Grenzen der Behandlung
Osteopathie ersetzt keine notwendige ärztliche Diagnostik, Notfallversorgung, medikamentöse Behandlung, Operation, Psychotherapie oder andere medizinisch notwendige Maßnahmen.
Bestehen Hinweise auf eine Erkrankung oder Situation, die eine weiterführende Diagnostik oder Behandlung erfordert, kann der Behandler die Behandlung zurückstellen, abbrechen oder eine ärztliche beziehungsweise fachtherapeutische Abklärung empfehlen.
3.6 Keine Krankschreibung
Als Heilpraktiker darf der Behandler für gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung ausstellen.
Mitwirkung und medizinische Angaben
4.1 Vollständige Informationen
Der Patient wird gebeten, alle für die sichere Behandlung relevanten Angaben wahrheitsgemäß und möglichst vollständig mitzuteilen. Hierzu können insbesondere gehören:
- aktuelle Beschwerden und Diagnosen,
- Operationen, Unfälle und frühere Erkrankungen,
- Schwangerschaft,
- Medikamente und gerinnungshemmende Mittel,
- Infektionen, Fieber oder akute Entzündungen,
- Herz-Kreislauf-, neurologische oder onkologische Erkrankungen,
- vorhandene Befunde und ärztliche Empfehlungen.
4.2 Veränderungen während der Behandlung
Wesentliche Veränderungen des Gesundheitszustandes, ungewöhnliche Reaktionen oder neue Diagnosen sollen dem Behandler möglichst zeitnah mitgeteilt werden.
4.3 Eigenverantwortung
Empfehlungen zu Übungen, Bewegung, Ernährung oder Alltagsgestaltung sind individuell zu verstehen. Der Patient soll Übungen abbrechen und Rücksprache halten, wenn hierbei ungewöhnlich starke Schmerzen, Schwindel, Atemnot, neurologische Symptome oder andere erhebliche Beschwerden auftreten.
Terminabsagen und Ausfallhonorar
5.1 Bestellpraxis
Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Der vereinbarte Termin wird ausschließlich für den jeweiligen Patienten freigehalten. Eine kurzfristige anderweitige Vergabe ist häufig nicht möglich.
5.2 Rechtzeitige Absage
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, soll die Absage möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, erfolgen.
Die Absage kann über eine in der Terminbestätigung angebotene Stornierungsfunktion, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Absage bei der Praxis.
5.3 Kurzfristige Absage oder Nichterscheinen
Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder ohne Absage nicht wahrgenommen, kann die Praxis Ersatz des tatsächlich entstandenen Ausfallschadens bis zur Höhe des für den Termin vereinbarten Honorars verlangen.
Dabei werden ersparte Aufwendungen und eine gegebenenfalls mögliche anderweitige Belegung des Termins berücksichtigt.
Dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Unverschuldete Verhinderung
Ein Ausfallhonorar wird nicht verlangt, soweit der Patient den Termin aufgrund eines unvorhersehbaren und von ihm nicht zu vertretenden Umstandes nicht wahrnehmen konnte.
Der Patient wird gebeten, die Praxis in diesem Fall unverzüglich zu informieren und den Hinderungsgrund auf begründete Nachfrage in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
5.5 Verspätung
Bei verspätetem Erscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung des Termins. Die Behandlung kann aus Rücksicht auf nachfolgende Patienten entsprechend verkürzt werden. Das vereinbarte Honorar bleibt grundsätzlich unberührt.
5.6 Absage durch die Praxis
Muss ein Termin durch die Praxis abgesagt werden, wird der Patient möglichst frühzeitig informiert. Bereits geleistete Zahlungen für die ausgefallene Behandlung werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Honorar und Rechnungsstellung
6.1 Vereinbartes Honorar
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der bei Terminvereinbarung beziehungsweise vor Behandlungsbeginn mitgeteilten Preisübersicht oder einer individuellen Honorarvereinbarung.
Die jeweils aktuellen Preise können auf der Website unter „Kosten & Erstattung“ eingesehen werden.
6.2 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der erbrachten Leistungen und gegebenenfalls unter Orientierung am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Die Abrechnung muss nicht auf die von einer Krankenversicherung oder Krankenkasse erstattungsfähigen Positionen beschränkt sein.
6.3 Rechnungserstellung über Lemniscus
Für Patientenverwaltung, Behandlungsdokumentation, Rechnungserstellung und den Versand von Praxisnachrichten wird die Praxissoftware Lemniscus eingesetzt.
Rechnungen können je nach Vereinbarung elektronisch übermittelt oder in anderer Form zur Verfügung gestellt werden. Weitere Angaben zur Verarbeitung personenbezogener und gesundheitlicher Daten enthält die Datenschutzerklärung der Praxis.
6.4 Fälligkeit
Das Honorar wird nach Abschluss der jeweiligen Behandlung fällig. Soweit auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
6.5 Zahlungsarten
Die Zahlung erfolgt entsprechend der auf der Rechnung oder in der Praxis angegebenen Zahlungsmöglichkeiten, insbesondere per Überweisung und – soweit angeboten – per Kartenzahlung.
6.6 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Notwendige Mahn-, Rechtsverfolgungs- und Rücklastschriftkosten können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.
Kostenerstattung durch Dritte
7.1 Zahlungspflicht des Patienten
Der Honoraranspruch der Praxis besteht gegenüber dem Patienten beziehungsweise dem Vertragspartner unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine gesetzliche Krankenkasse, private Krankenversicherung, Beihilfestelle, Zusatzversicherung oder sonstige Stelle die Kosten erstattet.
7.2 Eigenständige Prüfung des Versicherungsschutzes
Erstattungsbedingungen unterscheiden sich je nach Kasse, Tarif, Satzung und Versicherungsvertrag. Der Patient ist dafür verantwortlich, sich möglichst vor Behandlungsbeginn über Voraussetzungen und Umfang einer möglichen Erstattung zu informieren.
7.3 Ärztliche Bescheinigung
Manche gesetzliche Krankenkassen verlangen vor der ersten osteopathischen Behandlung eine ärztliche Empfehlung oder Bescheinigung. Die rechtzeitige Beschaffung und Einreichung dieser Unterlagen obliegt dem Patienten.
7.4 Keine Erstattungsgarantie
Angaben der Praxis zu einer möglichen Kostenerstattung dienen nur der allgemeinen Orientierung. Eine bestimmte Erstattung oder Anerkennung einzelner Rechnungspositionen wird nicht zugesichert.
7.5 Zusätzliche Unterlagen
Soweit Versicherungen zusätzliche, über die reguläre Rechnung hinausgehende Stellungnahmen, Bescheinigungen oder ausführliche Berichte verlangen, kann hierfür nach vorheriger Information ein angemessenes Honorar berechnet werden.
Gesetzliche Auskunfts-, Dokumentations- und Patientenrechte bleiben hiervon unberührt.
Patientenakte und Einsichtsrecht
8.1 Behandlungsdokumentation
Die Praxis führt entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eine elektronische Behandlungsakte. Die Dokumentation erfolgt insbesondere über die Praxissoftware Lemniscus.
Dokumentiert werden die für die Behandlung wesentlichen Informationen, insbesondere Anamnese, Befunde, Diagnosen, Untersuchungen, Behandlungsmaßnahmen, Reaktionen, Aufklärungen und Einwilligungen.
8.2 Aufbewahrungsdauer
Die Behandlungsakte wird grundsätzlich für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt. Nach derzeitiger Rechtslage beträgt diese regelmäßig zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, soweit keine längere Aufbewahrungspflicht besteht.
8.3 Einsicht und Abschriften
Der Patient kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Einsicht in die ihn betreffende Behandlungsakte und Abschriften beziehungsweise elektronische Abschriften verlangen.
Die erste Abschrift wird grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Für weitere Kopien kann im gesetzlich zulässigen Umfang ein angemessenes Entgelt verlangt werden.
8.4 Einschränkungen
Eine Einsicht kann nur eingeschränkt werden, soweit erhebliche therapeutische Gründe oder schutzwürdige Rechte anderer Personen entgegenstehen. Eine Einschränkung wird begründet.
Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Vertrauliche Behandlung
Persönliche, gesundheitliche und therapeutische Informationen werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Angehörige, Ärzte, Therapeuten, Versicherungen oder sonstige Dritte erfolgt grundsätzlich nur mit Einwilligung des Patienten oder aufgrund einer gesetzlichen Berechtigung beziehungsweise Verpflichtung.
9.2 Digitale Dienstleister
Für die Online-Terminbuchung wird Appointmind eingesetzt. Für Patientenverwaltung, Dokumentation, Kommunikation und Rechnungsstellung wird Lemniscus verwendet.
Die hierfür erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Einzelheiten zu Datenarten, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung der Website beziehungsweise der Praxis.
9.3 Kommunikation per E-Mail
Bei gewöhnlicher E-Mail-Kommunikation können trotz angemessener Schutzmaßnahmen verbleibende Sicherheitsrisiken nicht vollständig ausgeschlossen werden. Besonders sensible medizinische Informationen sollten nach Möglichkeit über sichere Übertragungswege oder im persönlichen Gespräch ausgetauscht werden.
9.4 Gesetzliche Offenlegungspflichten
Soweit die Praxis gesetzlich zur Auskunft verpflichtet oder berechtigt ist, können Informationen im erforderlichen Umfang auch ohne gesonderte Einwilligung übermittelt werden.
Kündigung der Behandlung
10.1 Beendigung durch den Patienten
Der Patient kann die laufende Behandlung grundsätzlich jederzeit beenden. Bereits erbrachte Leistungen und bereits entstandene Honoraransprüche bleiben hiervon unberührt.
10.2 Beendigung durch den Behandler
Der Behandler kann die Behandlung unter Beachtung seiner gesetzlichen und beruflichen Pflichten beenden, insbesondere wenn
- das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht,
- wesentliche medizinische Angaben trotz Nachfrage nicht mitgeteilt werden,
- die Behandlung medizinisch nicht vertretbar oder nicht erfolgversprechend erscheint,
- notwendige ärztliche Abklärungen dauerhaft abgelehnt werden,
- wiederholt Termine nicht eingehalten oder Rechnungen nicht beglichen werden,
- Grenzen, Würde oder Sicherheit von Behandler, Mitarbeitenden oder anderen Patienten verletzt werden.
10.3 Medizinisch notwendige Weiterbehandlung
Soweit es die gesundheitliche Situation erfordert, wird der Behandler auf geeignete Möglichkeiten einer ärztlichen, therapeutischen oder anderweitigen Weiterbehandlung hinweisen.
Kommunikation und Erreichbarkeit
11.1 Termin- und Praxisnachrichten
Im Zusammenhang mit der Behandlung können organisatorische Nachrichten wie Terminbestätigungen, Erinnerungen, Terminänderungen und Rechnungen über Appointmind, Lemniscus, E-Mail, SMS oder telefonisch übermittelt werden, soweit dies vereinbart oder erforderlich ist.
11.2 Aktualität der Kontaktdaten
Der Patient wird gebeten, Änderungen seiner E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Rechnungsanschrift mitzuteilen. Nachteile aufgrund nicht aktualisierter oder fehlerhaft angegebener Kontaktdaten können der Praxis nicht zugerechnet werden, soweit diese den Umstand nicht zu vertreten hat.
11.3 Keine Notfallversorgung
Die Praxis bietet keine ständige Erreichbarkeit und keine medizinische Notfallversorgung an.
Bei akuten oder lebensbedrohlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst unter 112, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder eine geeignete Notfallambulanz.
Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
12.2 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
12.3 Änderungen der AGB
Für neu vereinbarte Termine gilt die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung veröffentlichte Fassung. Änderungen bestehender Behandlungsverhältnisse werden nur wirksam, soweit sie wirksam vereinbart wurden oder gesetzlich zulässig sind.
12.4 Unwirksame Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.